In Frankreich und der Schweiz zugelassener Zollagent

Sie wollen Waren importieren oder exportieren?
Dann ist die Etappe der Verzollung erforderlich. Wir stehen Ihnen als Zollagent für die Verzollung Ihrer Importe oder Exporte in Frankreich oder der Schweiz zur Verfügung und sind Ihnen bei den Zollformalitäten behilflich.

Was ist unsere Aufgabe als Zollagentur?

Der Zollagent ist eine Entität, die den gesamten auf die Zollabfertigung Ihrer Ware bezogenen administrativen Bereich sowie die Verwaltung der Begleitdokumente (Rechnungen, Luftfrachtbriefe usw.) an Ihrer Stelle abwickelt.

Für jeden Zollabfertigungsvorgang bestehen mehrere mögliche Optionen.

Unsere Aufgabe besteht darin, zur Verzollung IHRER Ware die optimale unter ihnen auszuwählen, unabhängig davon, ob im Rahmen des Imports oder Exports.

Hinweis – in Frankreich versteht man unter:

  • Import Waren, die aus einem Drittland, das heißt einem Nicht-EU-Staat, stammen.
  • Von Einfuhr wird gesprochen, wenn es sich um Ware aus einem EU-Staat handelt.

In der Schweiz versteht man unter Import alle Waren, die aus einem Drittland (einschließlich EU) stammen.

Warum uns als Zollagent wählen?

Die ACL-Gruppe stellt Ihnen ein umfassendes Service-Spektrum zur Verfügung.
Wir sind Zollagent und Spediteur – seit mehr als 20 Jahren.
Unsere Agenturen, die sich in den Flughafenbereichen der Flughäfen Basel-Mulhouse, Genf, Zürich und Straßburg befinden, verfügen über eine Zollzulassung, aufgrund der wir die Zollverfahren durchführen können.
Gewinnen Sie durch die Nutzung unserer Services Zeit und Geld für den Import oder Export Ihrer Waren von oder in die Schweiz oder nach Frankreich.

Zu Ihren Diensten - um Ihre Anliegen zu erfüllen

Wir sind zugelassen, um Sie steuerlich zu vertreten

Wenn ein Verzollungsvorgang durchgeführt wird, ist zwangsläufig mit Zollgebühren zu rechnen.

Wenn Sie einen Verzollungsvorgang als schweizerischer Privatkunde durchführen wollen, verfügen Sie wahrscheinlich über kein Zollkonto. Für diesen Vorgang ist ein Zollkonto jedoch erforderlich.

Wenn Sie ein schweizerisches Unternehmen sind und über kein Zollkonto verfügen, können wir Ihnen helfen.

Wenn Sie ein französisches Unternehmen sind, entrichten wir die Zölle und Abgaben für Sie an den Zoll und stellen Ihnen diese anschließend in Rechnung.

Als durch den Zoll zugelassener Empfänger und Versender sind wir dazu berechtigt, als Fiskal- und Zollvertreter aufzutreten.

Wir entrichten die für Sie in unserem Namen anfallenden Zollgebühren und stellen Ihne diese in Rechnung. Sie brauchen weder direkt mit der Zollverwaltung abrechnen noch ein Zollkonto anmelden.