In Frankreich und der Schweiz zugelassener Zollagent

Commissionnaire en douane agrée en France et en Suisse
Sie wollen Waren importieren oder exportieren?
Dann ist die Etappe der Verzollung erforderlich. Wir stehen Ihnen als Zollagent für die Verzollung Ihrer Importe oder Exporte in Frankreich oder der Schweiz zur Verfügung und sind Ihnen bei den Zollformalitäten behilflich.

Was ist unsere Aufgabe als Zollagentur?

Notre mission en tant que commissionnaire en douane

Der Zollagent ist eine Entität, die den gesamten auf die Zollabfertigung Ihrer Ware bezogenen administrativen Bereich sowie die Verwaltung der Begleitdokumente (Rechnungen, Luftfrachtbriefe usw.) an Ihrer Stelle abwickelt.

Für jeden Zollabfertigungsvorgang bestehen mehrere mögliche Optionen.

Unsere Aufgabe besteht darin, zur Verzollung IHRER Ware die optimale unter ihnen auszuwählen, unabhängig davon, ob im Rahmen des Imports oder Exports.

Hinweis – in Frankreich versteht man unter:

  • Import Waren, die aus einem Drittland, das heißt einem Nicht-EU-Staat, stammen.
  • Von Einfuhr wird gesprochen, wenn es sich um Ware aus einem EU-Staat handelt.

In der Schweiz versteht man unter Import alle Waren, die aus einem Drittland (einschließlich EU) stammen.

Warum uns als Zollagent wählen?

Die ACL-Gruppe stellt Ihnen ein umfassendes Service-Spektrum zur Verfügung.
Wir sind Zollagent und Spediteur – seit mehr als 20 Jahren.
Unsere Agenturen, die sich in den Flughafenbereichen der Flughäfen Basel-Mulhouse, Genf, Zürich und Straßburg befinden, verfügen über eine Zollzulassung, aufgrund der wir die Zollverfahren durchführen können.
Gewinnen Sie
durch die Nutzung unserer Services Zeit und Geld für den Import oder Export Ihrer Waren von oder in die Schweiz oder nach Frankreich.

Zu Ihren Diensten –
um Ihre Anliegen zu erfüllen

Kontaktieren Sie uns

Wir sind zugelassen, um Sie steuerlich zu vertreten

Wenn ein Verzollungsvorgang durchgeführt wird, ist zwangsläufigmit Zollgebühren zu rechnen.

Wenn Sie einen Verzollungsvorgang als schweizerischer Privatkunde durchführen wollen, verfügen Sie wahrscheinlich über kein Zollkonto. Für diesen Vorgang ist ein Zollkonto jedoch erforderlich.

Wenn Sie ein schweizerisches Unternehmen sind und über kein Zollkonto verfügen, können wir Ihnen helfen.

Wenn Sie ein französisches Unternehmen sind, entrichten wir die Zölle und Abgaben für Sie an den Zoll und stellen Ihnen diese anschließend in Rechnung.

Als durch den Zoll zugelassener Empfänger und Versender sind wir dazu berechtigt, als Fiskal- und Zollvertreter aufzutreten.

Wir entrichten die für Sie in unserem Namen anfallenden Zollgebühren und stellen Ihne diese in Rechnung. Sie brauchen weder direkt mit der Zollverwaltung abrechnen noch ein Zollkonto anmelden.

Unsere Agenturen
in Frankreich und in der Schweiz

Um Ihnen ein breites Service-Spektrum anbieten zu können, verfügen wir über6 bereichsübergreifende Agenturen in Frankreich und in der Schweiz.

ACL Basel

EuroAirport

ACL Genf

Flughafen Genf

ACL Zürich

Flughafen Zürich

ACL Mulhouse

EuroAirport

ACL Straßburg

Flughafen Straßburg

ACL Betschdorf

Flughafen Straßburg

ACL-Agenturen in Frankreich & Schweiz

Offizielle Zulassungen

AAS-Ausbildung

AAS-Ausbildung

Ausbildung von Flughafen-Sicherheitskräften

www.avsec.fr
AAS securiy

AAS Security

Flughafensicherheit

www.aasec.ch
2A securiy genève

2A Security

Ausbildung und Flughafensicherheit in Genf

www.2asecurity.ch