Verzollung Ihrer Importe in Frankreich oder der Schweiz

Dédouaner vos importations en France ou en Suisse
Sie wollen Waren nach Frankreich oder in die Schweiz importieren?
Wir stehen für die Verzollung aller Ihrer Importe zur Verfügung – unabhängig davon, ob es sich um endgültige oder vorübergehende Einfuhren handelt.
Als Zollagent kümmern wir uns für Sie um die mit Importen verbundenen Zollförmlichkeiten. Wir wählen insbesondere die entsprechende Verfahren, nach dem die Anmeldung Ihrer Waren erfolgt.

Zollabfertigung endgültiger Importe

Dédouanement des importations définitives

Bei endgültigen Importen handelt es sich um:

  • Waren, die in der Schweiz ankommen und zur Nutzung/zum Verbrauch in der Schweiz bestimmt sind
  • Waren, die in Frankreich ankommen und zur Nutzung/zum Verbrauch in Frankreich oder Europa bestimmt sind

In Bezug auf die Zollverfahren unterliegen die endgültigen Importe in Frankreich den Verfahren 4000 und 4200.

In Bezug auf die Schweiz ist für endgültige Importe das e-dec-System geeignet (Entmaterialisiertes System zur Vereinheitlichung der Zollanmeldeverfahren).

Zollabfertigung von Transitwaren

ACL kann Ihnen bei der Zollabfertigung Ihrer Transitwaren zur Seite stehen.

Bei Transitwaren handelt es sich um Waren, die aus einem Drittland* importiert werden und zu einem anderen europäischen Flughafen befördert werden müssen.
Diese Waren werden unter Anwendung des Versandverfahrens befördert

*Im Falle Frankreichs handelt es sich um Waren, die aus einem Nicht-EU-Land ankommen. In Bezug auf die Schweiz betrifft dies Waren aus irgendeinem anderen Land.

Für Frankreich und die Schweiz beziehen wir uns hier auf die folgenden Verfahren:

  • Externes gemeinschaftliches Versandverfahren (T1): für den externen gemeinschaftlichen Versand, das heißt den Import von Waren aus einem Drittland (Nicht-EU-Staat), ermöglicht die Aussetzung der Zölle und Steuern auf die Waren bis zu deren Endbestimmung in Europa (wo die Waren zollabgefertigt werden) anwendbar sind.
  • Internes gemeinschaftliches Versandverfahren (T2): dasselbe Prinzip wie bei Verfahren T1, betrifft jedoch nur den Versand von Waren, die von einem Ort im Zollgebiet der EU zu einem anderen versandt und dabei durch ein Nicht-EU-Land hindurch befördert werden

Ausschließlich in Bezug auf Frankreich betrifft dies:

  • Verfahren T2L: für den innergemeinschaftlichen Handel (zwischen den EU-Ländern), mit Import in einen EU-Raum mit besonderem Steuerstatus (Beispiel: französische Übersee-Departements).
  • Carnet TIR (Internationaler Straßengütertransport): für den internationalen Lkw-Transport, ermöglicht die Reduzierung der Zollförmlichkeiten in den Ländern, die zwischen dem Abgangs- und Ankunftsort durchquert werden.

In Bezug auf die Schweiz ist das gemeinschaftliche Versandverfahren (TCH) anwendbar.

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Verzollung vorübergehender Verwendungen/Importe und im Rahmen der sonstigen besonderen Verfahren

Diese Zollabfertigungsart bezieht sich auf vorübergehend importierte Waren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind.

Dies betrifft zum Beispiel:

  • Für eine Ausstellung oder Messe importierte Waren
  • Waren, die zur Ausbesserung (Kundendienst) oder für eine Wartungsmaßnahme eingeführt werden

In Frankreich und Europa fallen Sie unter die besonderen Zollverfahren wie etwa:

  • Verfahren der vorübergehenden Verwendung/ Einfuhr: vorübergehende Importe, die keiner Änderung unterzogen werden (Beispiel: Fall der Ausstellung und Messe)
  • Das Verfahren der aktiven Veredelung von Waren (Fall der Waren, die für einen Kundendienstvorgang nach Europa wiedereingeführt und anschließend zu ihrem Eigentümer außerhalb Europas zurückbefördert werden)

Das gilt auch für die Schweiz, in der vorübergehende Einfuhren in den Rahmen der vorübergehenden Verwendung oder der aktiven Veredelung fallen (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbesserung).

Carnet ATA

Das Carnet ATA betrifft alle Waren, die durch mehrere Länder befördert werden.

Hierzu zählen insbesondere Kunstgegenstände, Industrieausrüstungen, Pferde, Material im Veranstaltungsbereich (Messen, Ausstellungen, sportliche Wettbewerbe usw.).

Zur Vereinfachung der Verwaltungs- und Zollverfahren können Sie ein Carnet ATA bestellen, das durch die ICC (in Frankreich und in der Schweiz) ausgestellt wird.

Dieses Dokument ermöglicht den Verkehr der Waren ohne Zölle und Abgaben für alle während der Beförderung durchquerten Länder. Das Carnet ATA ersetzt die anderen Zollpapiere, die für die vorübergehende Wareneinfuhr oder für Transitwaren in Frankreich oder der Schweiz (die zu den dem ATA-Abkommen angehörenden Ländern zählen) erforderlich sind.

Unsere Agenturen
in Frankreich und in der Schweiz

Um Ihnen ein breites Service-Spektrum anbieten zu können, verfügen wir über6 bereichsübergreifende Agenturen in Frankreich und in der Schweiz.

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2A Security

Ausbildung und Flughafensicherheit in Genf

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