Sie wollen Waren nach Frankreich oder in die Schweiz exportieren?
Wir stehen für die Verzollung aller Ihrer Exporte zur Verfügung – unabhängig davon, ob es sich um endgültige oder vorübergehende Ausfuhren handelt.
Dank unseres Status als Zollagent können wir Ihre Waren an Ihrer Stelle abfertigen, indem wir das für deren Zollanmeldung geeignete Verfahren auswählen.
Zollabfertigung endgültiger Exporte
Bei endgültigen Exporten handelt es sich um die Situationen, in denen die Waren endgültig ins Ausland versandt werden, um dort benutzt oder verbraucht zu werden.
In Bezug auf Frankreich unterliegen die endgültigen Exporte dem Verfahren 1000.
Falls die Ausgangszollstelle und die Zollanmeldestelle nicht übereinstimmen, muss für diese Waren eine ECS erstellt werden, die beim Warenausgang geprüft wird.
Wenn Sie uns als Zollagent wählen, übernehmen wir die Benachrichtigung der Zollstellen über die Ankunft der Ware am Flughafen Basel-Mulhouse.
Für die Schweiz ist das e-dec-System anwendbar (Elektronisches System zur Vereinheitlichung der Zollanmeldeverfahren).
Zollabfertigung von Transitwaren
ACL kann Ihnen bei der Zollabfertigung Ihrer Transitwaren vor der Ausfuhr zur Seite stehen.
Wir können Transitwaren abwickeln, die von einem europäischen Flughafen aus in den Flughafenbereichen ankommen, in denen wir arbeiten (Basel-Mulhouse, Genf, Zürich, Straßburg-Entzheim), und die in ein Drittland* exportiert werden sollen.
Diese Waren werden unter Anwendung des Versandverfahrens befördert
*Im Falle Frankreichs handelt es sich um Waren, die in ein Nicht-EU-Land befördert werden. In Bezug auf die Schweiz betrifft dies Waren, die aus dem Territorium verbracht werden, unabhängig von deren Bestimmungsland.
In Bezug auf Transitwaren ist das interne gemeinschaftliche Versandverfahren (T2 in Frankreich, T1 in der Schweiz) maßgeblich.
Dieses Verfahren betrifft den Versand von innerhalb der EU beförderten Waren und ermöglicht die Aussetzung der Zölle und Abgaben bis zum Bestimmungsort, in der Schweiz oder in einem EU-Land, wo die Waren abgefertigt werden.
Ausschließlich in Bezug auf Frankreich entspricht dies dem:
- Verfahren T2L: für den innergemeinschaftlichen Handel (zwischen den EU-Ländern), mit Import in einen EU-Raum mit besonderem Steuerstatus (Beispiel: französische Übersee-Departements).
- Carnet TIR (Internationaler Straßengütertransport): für den internationalen Lkw-Transport, ermöglicht die Reduzierung der Zollförmlichkeiten in den Ländern, die zwischen dem Abgangs- und Ankunftsort durchquert werden.
In Bezug auf die Schweiz ist das gemeinschaftliche Versandverfahren (TCH) anwendbar.
Zu Ihren Diensten – um Ihre Anliegen zu erfüllen
Verzollung vorübergehender Exporte
Sie wollen zur Wiedereinfuhr bestimmte Waren von Frankreich oder der Schweiz aus exportieren?
In Frankreich und Europa fallen Sie unter die besonderen Zollverfahren. Wir beziehen uns hier auf Waren, die Sie zur Benutzung oder Bearbeitung ins Ausland exportieren wollen, die aber zur Wiedereinfuhr nach Frankreich bestimmt sind.
Dies kann auf Waren zutreffen, die für eine Veranstaltung, eine Messe, eine Ausstellung oder einen Sportwettbewerb aus Europa exportiert und anschließend wieder in das Ursprungsland eingeführt werden. Diese Waren fallen unter das Verfahren der vorübergehenden Ausfuhr.
Von vorübergehender Ausfuhr ist außerdem die Rede, wenn Waren zur Ausbesserung oder Bearbeitung (Kundendienst, Wartung usw.) aus der EU ausgeführt und anschließend wieder in das Abgangsland eingeführt werden.
In diesem besonderen Fall handelt es sich um das Verfahren der passiven Veredelung von Waren.
Das gilt auch für die Schweiz, in der vorübergehende Ausfuhren in den Rahmen des Verfahrens der vorübergehenden Ausfuhren oder der aktiven Veredelung fallen (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbesserung).
Carnet ATA
Das Carnet ATA betrifft alle Waren, die durch mehrere Länder befördert werden sollen.
Zur Vereinfachung der Verwaltungs- und Zollverfahren können Sie ein Carnet ATA bestellen, das durch die ICC (in Frankreich und in der Schweiz) ausgestellt wird.
Dieses Dokument dient der Vereinfachung der Zollförmlichkeiten und ermöglicht den Verkehr der Waren ohne Zölle und Abgaben für alle während der Beförderung durchquerten Länder.
Es ersetzt die anderen Zollpapiere, die für die vorübergehende Warenausfuhr oder Transitwaren erforderlich sind.
Das Carnet ATA kann sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz verwendet werden: Beide zählen zu den dem ATA-Abkommen angehörenden Ländern.